Aktuelle Mitteilungen der Schulleitung

Anmeldung der künftigen 5.Klässler

 

Anmeldung: Voraussetzungen für die Aufnahme?

  • In die 5. Klasse des Gymnasiums können Jungen und Mädchen aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule oder aus der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule bzw. der Realschule aufgenommen werden, die am 30. September 2026 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Für die Zuerkennung der Eignung für den Übertritt ist in Jahrgangsstufe 4 der Grundschule der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, in Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule bzw. der Realschule aus Deutsch und Mathematik entscheidend.
  • Hat eine Schülerin oder ein Schüler der 4. Jahrgangsstufe einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,33 erreicht, sind die leistungsmäßigen Voraussetzungen für einen Übertritt gegeben. Zum Übertritt berechtigt nur ein Übertrittszeugnis, das im Mai 2026 ausgestellt wurde.
  • In der 5. Jahrgangsstufe gilt ein Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,0 für einen Übertritt aus der Mittelschule bzw. 2,5 aus der Realschule. Diese Schüler können für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums vorangemeldet werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses, wenn darin die Eignung durch den entsprechenden Gesamtdurchschnitt vorliegt. Die Teilnahme am Probeunterricht ist für Schüler dieser Schularten ausgeschlossen.
  • Bei Schülern, die einen Gesamtdurchschnitt von 2,33 in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule nicht erreicht haben, setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums voraus.
  • Lese- und Rechtschreibstörungen dürfen bei sonst angemessener Gesamtleistung kein Grund sein, einen Schüler vom Übertritt ans Gymnasium auszuschließen.

 

Anmeldung: wann?

  • Das Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schüler am 04.05.2026.    
  • Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 werden von den Gymnasien vom 11. Mai bis 13. Mai 2026 sowie am 15. Mai 2026 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Der Probeunterricht für Schüler der 4. Jahrgangsstufe mit Notenschnitt ab 2,66, Schüler der 5. Jahrgangsstufe der Mittel- und Realschule mit Notenschnitt ab 3,0 sowie Schüler der Montessori-Schule, deren Eltern den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, findet vom 19. Mai bis 21. Mai 2026 an der Senefelder-Schule Treuchtlingen statt >>> Zeitplan. Die Eltern erhalten dazu nach der Anmeldung noch genauere Informationen. Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in einem Fach (Deutsch oder Mathematik) mindestens die Note 3, im anderen Fach die Note 4 erreicht hat. Wird in beiden Fächern die Note 4 erreicht, ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Aufnahme ins Gymnasium dennoch möglich. Des Ergebnis des Probeunterrichts gilt nur für das folgende Schuljahr. 

 

Anmeldung: wie?

 

Schritt 1: Formulare ausfüllen

Bitte füllen Sie die Online-Anmeldeformulare vollständig aus. Drucken Sie die Dokumente am Ende aus und vergessen Sie nicht, die Dokumente von allen Erziehungsberechtigten unterschreiben zu lassen!

Hinweis zur Sprachen- und Zweigwahl: 

Für Schüler der 5. Klassen wird am Werner-von-Siemens-Gymnasium ausschließlich Englisch als erste Fremdsprache angeboten. Angaben über die weitere Sprachenfolge oder die Wahl des Zweiges werden erst in höheren Jahrgangsstufen für die Klasseneinteilung relevant.

 

Schritt 2: Benötigte Unterlagen zusammenstellen

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original oder als Kopie bei:

  • Übertrittszeugnis (im Original) bzw. bei Vorabanmeldung das letzte Zeugnis der abgebenden Schule
  • Geburtsurkunde (in Kopie)
  • Ein Passbild für den Schülerausweis
  • SEPA-Lastschriftmandat zur Zahlung von Schulkosten
  • Eigene E-Mail-Adresse Ihres Kindes für den Schülerzugang zum Schulmanager
  • Wunschliste für die Klasseneinteilung: Sie können maximal zwei Wunsch-Mitschüler angeben. Wir versuchen, diese Wünsche zu erfüllen, bitten aber um Verständnis, dass dies aus organisatorischen Gründen nicht in jedem Einzelfall möglich ist.
  • Sorgerechtsbescheinigung bei Alleinerziehenden oder Dritten
  • Schüler anderer Glaubensgemeinschaften können einen Antrag auf Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht stellen.
  • Anmeldeformular für die Bläserklasse und Hinweise

Der Verbundpass zur Schülerbeförderung kann nicht mehr über die Schule, sondern nur noch online durch die Eltern unter dem Link Antrag für den VGN Verbundpass beantragt werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden sie hier.

 

Schritt 3: Formulare abgeben

Bringen Sie die von allen Erziehungberechtigten unterschriebenen und vollständigen Dokumente rechtzeitig in den Briefkasten des Gymnasiums oder im Sekretariat vorbei!

Wir freuen uns auf unsere neuen Schüler!

 

P.S.: 

Die Anmeldung zu unseren vielseitigen Wahlunterrichten erfolgt zum Schuljahresbeginn.

Der Unterricht für die 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2026/27 beginnt am Dienstag, 15. September 2025 um 08.00 Uhr. Näheres wird gegen Ende der Sommerferien in der örtlichen Presse und der Homepage des Werner-von-Siemens-Gymnasiums bekannt gegeben.

 

Anmeldung: allgemein